Sie sind hier:
News
Rücktritt vom Kaufvertrag trotz Gewährleistungsausschluss
- Baumängel
- Mein Haus
- Normalerweise bewirkt ein Gewährleistungsausschluss das, was der Name besagt - nämlich, dass der Verkäufer keine Gewährleistung bzw. Garantie für die verkaufte Sache übernimmt. Doch das gilt nach Information des LBS-Infodienstes Recht und Steuern nicht in jedem Falle. Bei schwerwiegenden, vom Käufer nicht in letzter Konsequenz erkennbaren Mängeln ist trotzdem ein Rücktritt möglich.

Der Fall: Ein Käufer hatte ein altes Fachwerkhaus erworben, das einen massiven Insekten- und Pilzbefall aufwies. Die Sanierungskosten wären enorm gewesen, der neue Eigentümer wollte den Vertrag deswegen rückabwickeln. Er sei nicht über diese schwerwiegenden Probleme informiert worden, obwohl der ursprüngliche Eigentümer entsprechende kosmetische Korrekturen am Gebälk vorgenommen habe, es also habe wissen müssen. |
|